Stand: 13.05.2026 (Preise §3 + §4 auf Premium-Tarifstruktur aktualisiert, Bestandsschutz für Alt-Verträge dokumentiert, KI-Haftungsausschluss in §10(7) bestätigt)
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Nutzung der Software-as-a-Service-Anwendung „New Prime“ (nachfolgend „Software“ oder „Dienst“), die von Niklas Pape, Niklas Pape Gesundheits und Fitnesstraining, Mengstraße 40, 23552 Lübeck (nachfolgend „Anbieter“) bereitgestellt wird.
(2) Die Software richtet sich vorrangig an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (Personal Trainer, Studios, Gesundheitsdienstleister). Eine Nutzung durch Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist in Einzelfällen möglich; in diesem Fall gelten die gesonderten Verbraucherschutzbestimmungen (vgl. insbesondere Widerrufsbelehrung).
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(4) Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB.
(1) Der Kunde kann sich über die Website app.newprime.studio für die Software registrieren. Die Darstellung der Software und der Tarife auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum) dar.
(2) Mit Absendung des ausgefüllten Registrierungsformulars und Auswahl eines Tarifs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Nutzungsvertrags ab.
(3) Der Vertrag kommt mit der Freischaltung des Kundenkontos durch den Anbieter zustande. Die Freischaltung kann durch eine automatisierte Bestätigungs-E-Mail und/oder durch Bereitstellung des Zugangs zur Software erfolgen.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und Änderungen seiner Daten unverzüglich mitzuteilen.
(5) Vorbehalt Early-Access & voller Launch: Der angekündigte Start des SaaS Early-Access (01. Juli 2026) sowie das angekündigte Ende dieser Phase (31. Dezember 2026) und der vollständige öffentliche Launch (Anfang 2027) sind angestrebte Zielmarken. Bei Verschiebungen werden Wartelisten-Mitglieder per E-Mail informiert. Ein Anspruch auf Schadensersatz oder Rückvergütung wegen einer Termin-Verschiebung ist ausgeschlossen.
(5a) Early-Access-Charakter: Während der Early-Access-Phase (01.07.2026 – 31.12.2026) befindet sich die Software in einer öffentlichen Reifungsphase. Vereinzelte Fehler, Funktionsausfälle oder Performance-Einschränkungen können auftreten und sind dem Early-Access-Charakter geschuldet. Der Anbieter verpflichtet sich, gemeldete Bugs mit höchster Priorität zu behandeln (Ziel: 24 h Reaktionszeit). Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt; etwaige Beanstandungen während Early-Access begründen jedoch keinen Anspruch auf außerordentliche Kündigung der Mindestlaufzeit, sofern die Software in ihren Kern-Funktionen (Kunden, Termine, Sessions, Verträge, Rechnungen, Chat) verfügbar bleibt.
(6) Wartelisten-Anmeldung: Die Anmeldung auf der Warteliste ist unverbindlich und kostenfrei. Sie begründet weder einen Anspruch auf Vertragsabschluss noch auf bestimmte Konditionen. Der angekündigte Gründer-Rabatt (30 % im ersten Jahr, 01.07.2026 – 30.06.2027, inkl. Early-Access-Phase) gilt für die ersten 50 verifizierten Anmeldungen, solange der Anbieter Tarife in der Software bereitstellt.
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Software im Wege des Software-as-a-Service (SaaS) über das Internet zur Nutzung zur Verfügung. Der Kunde erhält die Möglichkeit, die Software während der Vertragslaufzeit im Rahmen der gewählten Tarifparameter zu nutzen.
(2) Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus dem jeweils gewählten Tarif. Folgende Tarife stehen zur Verfügung:
Aktuelle Preise und vollständige Feature-Matrix jederzeit abrufbar unter newprime.studio/preise. Maßgeblich für den Vertragsschluss ist der zum Zeitpunkt der Bestellung in der Software angezeigte Preis (sichtbar auf der Tarifauswahl-Seite vor dem verbindlichen Bestellklick).
(3) Der Anbieter behält sich vor, die Software weiterzuentwickeln, zu aktualisieren und im Rahmen der technischen Möglichkeiten anzupassen. Eine solche Weiterentwicklung stellt keine Vertragsverletzung dar, solange der vertraglich geschuldete Leistungsumfang im Wesentlichen erhalten bleibt.
(4) Die Software wird in ihrer jeweils aktuellen Fassung ohne Bereitstellung von Installationsmedien überlassen. Eine Pflicht zur Bereitstellung bestimmter Versionen oder Funktionen über den gesetzlichen Gewährleistungsumfang hinaus besteht nicht.
(5) Beta-Funktionen: Einzelne Funktionen sind in der Software als „Beta" gekennzeichnet (z. B. Buddy-System, KI-Workout-aus-Foto, Habits, Cashflow-Forecast, Challenges, Tagebuch). Für diese Funktionen bestehen keine Verfügbarkeits- oder Funktionsgarantien. Sie können vom Anbieter ohne Vorankündigung geändert, eingestellt oder durch andere Funktionen ersetzt werden. Ein Anspruch auf Beibehaltung von Beta-Funktionen besteht nicht.
(1) Alle auf der Website angegebenen Preise verstehen sich, soweit nicht anders ausgewiesen, als Netto-Preise zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Für Kunden im Sinne des § 14 BGB erfolgt der Ausweis zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Für Verbraucher werden die Endpreise einschließlich Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen.
(2) Die Vergütung ist je nach gewähltem Abrechnungszeitraum monatlich oder jährlich im Voraus fällig (Vorkasse).
(3) Die Zahlung erfolgt über einen der angebotenen Zahlungsdienstleister (derzeit Stripe Payments Europe Ltd. oder Mollie B.V.) per SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte. Der Anbieter behält sich vor, weitere Zahlungsdienstleister hinzuzufügen oder die angebotenen Zahlungsdienstleister zu ändern; die jeweils aktuelle Liste ist in der Datenschutzerklärung und in der Auftragsverarbeitungsvereinbarung dokumentiert. Der Kunde ist verpflichtet, für eine hinreichende Deckung des angegebenen Zahlungsmittels zu sorgen.
(4) Bei nicht erfolgreicher Abbuchung ist der Anbieter berechtigt, die dem Anbieter hierdurch entstehenden Mehrkosten (z. B. Rücklastschriftgebühren) dem Kunden in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zur Software bis zum vollständigen Ausgleich offener Forderungen zu sperren.
(5) Der Anbieter ist berechtigt, die Preise mit einer Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums anzupassen, wenn sich die zugrundeliegenden Kosten (insbesondere Hosting-, Lizenz- oder Personal-Kosten) verändern und der Anbieter dies bei billiger Berücksichtigung der Interessen des Kunden für angemessen hält. Der Kunde wird über die Änderung mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform (E-Mail genügt) informiert. Im Fall einer Preiserhöhung steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Wirksamkeitszeitpunkt der Erhöhung zu, das er innerhalb einer Frist von sechs Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung in Textform ausüben kann. Macht der Kunde von diesem Sonderkündigungsrecht keinen Gebrauch, gilt die Preisanpassung als angenommen. Auf diese Rechtsfolge wird in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen.
(6) Bestandsschutz vor Preisänderungen: Maßgeblich für den Vertrag sind die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in der Software angezeigten und vom Kunden bestätigten Tarifpreise. Kunden, die ihren Vertrag vor dem 13.05.2026 zu damals beworbenen Konditionen (Starter 19 €/Mo, Pro 59 €/Mo, Studio 99 €/Mo netto im Jahresvertrag bzw. 25 / 79 / 129 €/Mo im Monatsvertrag) abgeschlossen haben und diesen ohne Unterbrechung fortführen, behalten diese damaligen Konditionen unverändert („Grandfathering“). Eine Anpassung dieser Konditionen erfolgt nur unter den Voraussetzungen des Absatzes (5).
(7) Early-Access-Preisgarantie (Premium-Tarifstruktur ab 13.05.2026): Die seit dem 13.05.2026 beworbenen Tarifpreise (Starter 39 €/Mo netto, Pro 79 €/Mo netto, Studio 129 €/Mo netto im Jahresvertrag; Starter 49 €/Mo, Pro 99 €/Mo, Studio 159 €/Mo netto im Monatsvertrag; zzgl. einer Pro-Lizenz je weiterem Standort — 79 €/Mo im Jahresvertrag bzw. 99 €/Mo im Monatsvertrag) gelten als „Early-Access-Konditionen“ bis einschließlich 31. Dezember 2026. Kunden, die ihren Vertrag zwischen dem 13.05.2026 und dem 31.12.2026 zu diesen Konditionen abgeschlossen haben und ihn ohne Unterbrechung fortführen, behalten diese Konditionen auch nach dem 01.01.2027 (Bestandsschutz). Für Neuverträge ab dem 01.01.2027 können geänderte reguläre Preise gelten. Eine Preiserhöhung für Bestandskunden erfolgt nur unter den Voraussetzungen des Absatzes (5).
(8) Gründer-Rabatt: Den ersten 50 verifizierten Wartelisten-Anmeldungen wird bei Abschluss eines kostenpflichtigen Tarifs (Starter, Pro oder Studio) ein dauerhafter Rabatt von 30 % auf den jeweiligen Tarifpreis gewährt, solange der Vertrag ohne Unterbrechung fortgeführt wird. Der Rabatt gilt für den jeweils gewählten Abrechnungszeitraum (Jahresvertrag oder Monatsvertrag) und endet bei Vertragsende oder Unterbrechung. Der Gründer-Rabatt ist nicht mit anderen Gutschein- oder Sonderaktionen kombinierbar, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(1) Der Kunde wählt bei Vertragsschluss zwischen zwei Abrechnungsmodellen:
(a) Monatsvertrag — Vertragslaufzeit ein Monat, automatische Verlängerung um jeweils einen weiteren Monat, sofern nicht vom Kunden bis zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats gekündigt. Preise: Starter 25 €/Mo, Pro 79 €/Mo, Studio 129 €/Mo (jeweils netto).
(b) Jahresvertrag — Vertragsmindestlaufzeit zwölf (12) Monate, automatische Verlängerung um jeweils weitere zwölf (12) Monate, sofern nicht spätestens drei (3) Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit gekündigt. Preise: Starter 19 €/Mo, Pro 59 €/Mo, Studio 99 €/Mo (jeweils netto, monatliche Abrechnung über zwölf Monate hinweg). Im Vergleich zum Monatsvertrag spart der Kunde über zwölf Monate ca. drei Monatsraten.
(2) Besondere Regelungen für Verbraucher (§ 13 BGB): Schließt ein Verbraucher einen Jahresvertrag im Wege des elektronischen Geschäftsverkehrs ab, so verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der ursprünglichen 12-monatigen Laufzeit nur dann auf unbestimmte Zeit, wenn der Verbraucher dieser Verlängerung nicht widerspricht; nach der Verlängerung kann der Verbraucher den Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen (§ 309 Nr. 9 BGB). Eine automatische 12-Monats-Verlängerung gilt für Verbraucher daher nicht; die obige Regelung in (1)(b) findet für Verbraucher mit dieser Maßgabe Anwendung. Die Kündigungserklärung kann jederzeit über die in der Software bereitgestellte Kündigungsfunktion oder per E-Mail erfolgen.
(3) Die Kündigung kann durch den Kunden jederzeit über die Konto-Einstellungen in der Software (Kündigungsbutton nach § 312k BGB) oder per E-Mail an [email protected] erklärt werden. Eine Kündigung in Textform genügt.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor bei schwerwiegendem Verstoß gegen diese AGB, Zahlungsverzug von mehr als zwei Abrechnungszeiträumen oder rechtswidriger Nutzung der Software.
(5) Nach Beendigung des Vertrages wird der Zugang zur Software gesperrt. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten rechtzeitig vor Vertragsende zu sichern oder zu exportieren. Der Anbieter bietet hierfür Export-Funktionen in der Software an (Daten-Export im JSON-, CSV- und PDF-Format). Nach Ablauf einer Frist von 30 Tagen nach Vertragsende ist der Anbieter berechtigt, sämtliche Kundendaten zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen (insb. § 147 AO, § 257 HGB für Rechnungs- und Buchhaltungsdaten: 10 Jahre).
(1) Der Anbieter stellt eine durchschnittliche Verfügbarkeit der Software von 99 % im Jahresmittel an. Eine rechtlich verbindliche Zusicherung einer bestimmten Verfügbarkeit (SLA) erfolgt nur, soweit sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
(2) Nicht als Ausfall gelten Zeiten, in denen die Software aufgrund geplanter Wartungsarbeiten nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung steht. Geplante Wartungsarbeiten werden, soweit möglich, vorab angekündigt und in nutzungsschwache Zeiten gelegt.
(3) Ebenfalls nicht als Ausfall gelten Zeiten, in denen die Software aufgrund höherer Gewalt, Ausfall von Telekommunikationsverbindungen, Ausfall von Diensten Dritter (z. B. Supabase, Cloudflare, Stripe) oder DDoS-Angriffen nicht oder nur eingeschränkt erreichbar ist, soweit der Anbieter dies nicht zu vertreten hat.
(1) Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten (Passwort) sorgfältig zu verwahren und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Der Kunde hat dem Anbieter jeden unbefugten Zugriff auf sein Konto unverzüglich anzuzeigen.
(2) Der Kunde ist selbst verantwortlich für die regelmäßige Sicherung der von ihm in die Software eingegebenen oder in ihr erzeugten Daten. Der Anbieter stellt hierfür geeignete Export-Funktionen zur Verfügung.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, die Software nur im Rahmen der geltenden Gesetze und dieser AGB zu nutzen. Er wird insbesondere:
(4) Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen Nutzung der Software durch den Kunden oder die durch ihn autorisierten Nutzer resultieren, soweit der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat. Dies umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Laufzeit des Vertrags das einfache, nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare Recht ein, die Software im Rahmen des gewählten Tarifs bestimmungsgemäß zu nutzen.
(2) Über den in Absatz 1 bezeichneten Umfang hinausgehende Rechte, insbesondere zur Bearbeitung, Übersetzung, Dekompilierung oder Vervielfältigung der Software, werden nicht eingeräumt. § 69d und § 69e UrhG bleiben unberührt.
(3) Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt:
(4) Die vom Kunden oder seinen Nutzern in die Software eingegebenen Inhalte („Kundeninhalte“) verbleiben im Eigentum des Kunden. Der Kunde räumt dem Anbieter an diesen Inhalten das einfache, zeitlich auf die Vertragslaufzeit und die notwendigen Nachverwertungszeiten begrenzte Recht ein, diese zum Zweck der Bereitstellung der Software zu speichern, zu verarbeiten und darzustellen.
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und seiner Nutzer nach den Bestimmungen der Datenschutzerklärung.
(2) Soweit der Kunde im Rahmen der Nutzung der Software personenbezogene Daten Dritter (insbesondere seiner Endkunden) verarbeitet, verarbeitet der Anbieter diese Daten im Auftrag des Kunden. Hierfür schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab. Der AVV wird mit Abschluss eines kostenpflichtigen Tarifs automatisch Bestandteil der Nutzungsbedingungen.
(3) Der Anbieter trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) zum Schutz der personenbezogenen Daten. Einzelheiten hierzu sind im AVV sowie in der Datenschutzerklärung beschrieben.
(1) Der Anbieter haftet dem Kunden gegenüber unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur im Fall der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung aus ausdrücklich übernommenen Garantien bleibt von den vorstehenden Beschränkungen unberührt.
(6) Der Anbieter haftet nicht für Datenverluste, soweit der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, angemessene Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
(7) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Rechtmäßigkeit der durch den Kunden oder seine Nutzer eingestellten Inhalte, insbesondere nicht für Trainings-, Ernährungs- oder gesundheitsbezogene Empfehlungen, die der Kunde über die Software an Dritte weitergibt. Dies gilt auch für KI-generierte Vorschläge (z. B. KI-Trainingspläne, KI-Coaching-Tipps, KI-Food-Scanner-Auswertungen, KI-Workout-aus-Foto), die innerhalb der Software erzeugt werden. KI-Ausgaben sind ausschließlich informatorisch und ersetzen keine professionelle medizinische, ernährungswissenschaftliche oder physiotherapeutische Beratung. Eine Prüfung durch den Kunden (qualifizierter Trainer, Therapeut oder Mediziner) vor Weitergabe an Endkunden wird ausdrücklich empfohlen. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die aus der unkritischen Übernahme von KI-Ausgaben entstehen.
(8) Soweit die Haftung nicht nach Absatz (1) unbeschränkt ist, ist die Gesamthaftung des Anbieters der Höhe nach auf die durch den Kunden in den letzten zwölf (12) Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis an den Anbieter gezahlten Netto-Entgelte für die konkrete Leistung begrenzt, mindestens jedoch auf 1.000 € pro Schadensereignis und 5.000 € pro Vertragsjahr. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
(9) Die Haftung für Datenverluste ist — unbeschadet Absatz (1) und (5) — der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei regelmäßiger und anwendungsadäquater Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre.
(10) Der Anbieter unterhält eine angemessene Cyber- und IT-Haftpflichtversicherung. Im Schadensfall ist der Kunde verpflichtet, sich zunächst an den Anbieter zu wenden, bevor Ansprüche direkt gegenüber Dritten (z.B. Unterauftragsverarbeitern) geltend gemacht werden.
(1) Der Anbieter haftet nicht für Leistungsstörungen, die auf höherer Gewalt beruhen. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Hierzu gehören insbesondere behördliche Maßnahmen, Streik, Aussperrung, Krieg, Terroranschläge, Naturkatastrophen, Pandemien, Ausfälle öffentlicher Kommunikationsnetze sowie Ausfälle wesentlicher Infrastruktur-Dienstleister, sofern diese den Anbieter an der rechtzeitigen oder mangelfreien Erbringung seiner Leistung hindern.
(2) Für die Dauer höherer Gewalt werden die vertraglichen Pflichten beider Parteien in angemessenem Umfang ausgesetzt. Dauert die höhere Gewalt länger als 90 Tage an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, soweit dies aufgrund einer Änderung der gesetzlichen Vorgaben, höchstrichterlicher Rechtsprechung, technischer Entwicklungen oder wirtschaftlicher Rahmenbedingungen erforderlich ist und ohne dass die Änderungen das Leistungs-Gegenleistungs-Verhältnis zum Nachteil des Kunden wesentlich verschieben.
(2) Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform (z. B. per E-Mail) bekannt gegeben. Die Mitteilung enthält die geänderten Klauseln im Wortlaut sowie einen Hinweis auf das Wirksamkeits-Datum und das Sonderkündigungsrecht.
(3) Bei Verbrauchern (§ 13 BGB) wird die Änderung nur wirksam, wenn der Verbraucher der Änderung in Textform ausdrücklich zustimmt (aktive Zustimmung). Eine bloße Nicht-Reaktion gilt nicht als Zustimmung (vgl. BGH, Urteil vom 27.04.2021, XI ZR 26/20).
(4) Bei Unternehmern (§ 14 BGB) gelten die Änderungen als durch den Kunden akzeptiert, sofern der Kunde der Änderung nicht innerhalb von sechs Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung in Textform widerspricht. Auf diese Rechtsfolge wird in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen.
(5) Widerspricht der Kunde der Änderung form- und fristgerecht oder verweigert ein Verbraucher die Zustimmung, kann jede Vertragspartei den Vertrag zum Zeitpunkt, zu dem die Änderung wirksam werden sollte, ordentlich kündigen. Bis zum Wirksamwerden einer etwaigen Kündigung gelten die bisherigen Bedingungen fort.
(1) Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wird, der ihm durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährt wird.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Lübeck, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Textformklausel selbst.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine solche Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.